Vorschriften OSOBUS

1. Jeder, der über Dokumente verfügt, die ihn zum Überschreiten der Grenze berechtigen, kann den Transport nutzen. Dies gilt auch für Tiere mit einem gültigen Impfbuch, Reisepass und Transporter.

2. Das Ticket kann auf eine oder beide Arten mit einem bestimmten Rückgabedatum gekauft werden. Es ist persönlich und kann nicht auf eine andere Person übertragen werden.

3. Die vom Passagier am Tag vor dem vereinbarten Termin (bis 14.00 Uhr) nicht bestätigte Abreise oder Rückreise ist gleichbedeutend mit einem Rücktritt von der Reise, ohne dass Ansprüche geltend gemacht werden können.

4. Das Rauchen und Trinken von alkoholischen Getränken in den Fahrzeugen ist strengstens untersagt.

5. Bei Abholung von Personen von einer Adresse im Ausland wird der Zeitpunkt der Rückgabe am Tag oder vor der Abreise telefonisch festgelegt.

6. Aufgrund der besonderen Art der Tätigkeit des Beförderers, dh des Personenverkehrs, gibt es keinen regelmäßigen und konstanten Zeitplan. Der Zeitplan wird laufend auf der Grundlage von telefonischen oder telefonischen Reservierungen festgelegt.

7. Der Beförderer kann andere Beförderer mit der Beförderung betrauen.

8. Gegenstände, die der Fahrgast aufgrund von Unachtsamkeit oder anderen Umständen im Fahrzeug zurückgelassen hat, fallen nicht unter die Haftung des Beförderers.

9. Der Beförderer hat das Recht, die Abholung oder das Verlassen des Passagiers auf der Strecke zu verweigern, wenn der Passagier:

a) betrunken ist oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln steht,

b) sich auf eine Weise verhält, die für die Fahrgäste unpraktisch ist oder die Sicherheit, Pünktlichkeit oder Kontinuität des Transports gefährden kann

10. Der Passagier kann mitnehmen:

a) Ein Gepäckstück mit einem Gewicht von bis zu 20 kg und den Abmessungen eines Standardkoffers

b) Ein kleines Gepäckstück mit Abmessungen, die es ermöglichen, es leicht unter den Sitz oder auf ein Regal über dem Beifahrersitz zu legen. Die Größe des Handgepäcks sollte die Reisefreiheit für andere Passagiere nicht beeinträchtigen.